Immobilien Service - Unser Service für Sie
22 Jahre Landeskunde stehen Ihnen zur Verfügung. Wir möchten Ihnen helfen, die üblichen Fehler zu vermeiden.
Wir beraten Sie gerne beim Kauf Ihrer Immobilie und helfen Ihnen, Ihr Ziel sicher zu erreichen. Trotzdem möchten wir Ihnen hier ein paar Tips geben, worauf Sie beim Kauf Ihrer Immobilie achten sollten:
- Kaufen Sie keinen Grund ohne gültigen Grundbucheintrag, im schlimmsten Fall ist Ihr Geld und gekauftes Grundstück verloren, ohne dass Sie groß reklamieren können. Nur Paraguayer können einen gültigen Titel beantragen.
- Lassen Sie das gekaufte Land vorher durch einen staatlich anerkannten Vermesser noch einmal vermessen, um sicherzustellen, dass auch die angegebene Größe tatsächlich stimmt. Dies bewahrt Sie und natürlich auch uns vor bösen Überraschungen, nichts ist uns wichtiger als ein zufriedener Kunde.
- Lassen Sie den Titel vorher von einem staatlich anerkannten Übersetzer übersetzen. Lesen Sie in Ruhe den Titel durch und beraten Sie sich am besten mit einem Rechtsanwalt, ob damit auch alles in Ordnung ist. Die paar Euro sind es oftmals wert!.
- Erkundigen Sie sich vorher, ob die Notarin bei der der Verkauf abgewickelt werden soll, auch gute Referenzen besitzt. Leider gibt es auch schwarze Schafe unter den Notaren in Paraguay, welche oftmals mit sogenannten Immobilien-Firmen zusammen arbeiten.
- Achten Sie darauf, dass bei einem Grundstückskauf Nachbarn in Sichtweite sind. Paraguay ist ein armes Land und wir Deutsche sind oftmals beliebte Opfer für Überfälle. Leider haben wir diese traurige Erfahrung in letzter Zeit immer öfter zu hören bekommen, deswegen dieser Rat von uns. Oder schützen Sie sich ausreichend davor (Hohe Mauern, Eisengitter vor Fenster, Wachhunde, Wachdienste, Überwachungkameras, usw.)
- Lassen Sie sich Zeit bei Ihrem Vorhaben. Vergleichen Sie Preise, lassen Sie sich von mehreren Immobilien-Firmen beraten, nichts ist ärgerlicher als im Nachhinein zu erfahren, dass Sie das Grundstück für die Hälfte hätten kaufen können. Wir beraten Sie gerne kostenlos und scheuen auch keine Preisvergleiche. Fordern Sie einen kostenlosen Beratungstermin an, oder nehmen Sie Kontakt zu uns über Skype, Email oder Telefon auf.
Einwanderungsservice und andere Dienstleistungen
Natürlich beantragen wir auch Ihre Aufenthaltsgenehmigung und Cedula für Sie. Als deutscher, österreichischer oder schweizer Staatsbürger benötigen Sie kein Visum zur Einreise. Sie erhalten automatisch ein Touristenvisum, das für 90 Tage gültig ist. Dieses Visum kann auf Antrag bei der Einwanderungsbehörde (migraciones) auf 180 Tage erweitert werden. Die Kosten dafür betragen ca. 30 Euro.
Mit einer permanenten Aufenthaltsgenehmigung können Sie sich uneingeschränkt in Paraguay aufhalten. Dadurch können Sie einen Haupt oder Zweitwohnsitz nachweisen, durch Arbeit oder Selbsständigkeit können Sie alle steuerlichen Vorteile in Paraguay genießen.
Damit Sie Ihre Daueraufenthaltsgenehmigung in Paraguay beantragen können, ist zumindest einmal die persönliche Anwesenheit des Antragstellers in Paraguay notwendig. Planen Sie dafür bitte einen Aufenthalt von ca. zwei Wochen ein. Als günstige Unterkunft empfehlen wir dieses Hotel
Hier ist die Anschrift der paraguayischen Botschaft in Deutschland:
Botschaft von Paraguay
Konsulatsabteilung
Hardenbergerstraße 12
D-10623 Berlin
Tel.: 030-319986-0 Fax: 17
Welche Dokumente benötige ich für die Aufenthaltsgenehmigung?
Für eingebürgerte deutsche Staatsbürger (z.B. frühere Staatsbürger der ehemaligen UDSSR)
Bei Auswanderung o.g. Personen sind folgende Punkte zu beachten:
Dokumente, die in den oben genannten Regionen durch entsprechende Behörden ausgestellt wurden (Beispielsweise Geburts- Heirats- oder Scheidungsurkunden), sind falls eine konsularische Vertretung der Republik Paraguay in den heutigen Nationalstaaten vorhanden ist, in den entsprechenden Konsulaten zu legalisieren.
Falls in den oben genannten Nationalstaaten noch kein Konsulat der Republik Paraguay vorzufinden ist, bitten wir Sie die paraguayische Botschaft, ausschließlich in den konsularische Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 09.30 bis 12.30 telefonisch unter: 030/ 31 99 86-0, vorab zu kontaktieren.
Mehr Informationen hierzu finden Sie hier: Informationen der paraguayischen Botschaft
Für Einwanderer aus Deuschland, Österreich und der Schweiz
- Reisepaß oder Personalausweis (beglaubigte Kopie, wird in Paraguay erledigt)
- Geburtsurkunde (Original oder durch entsprechende Behörden beglaubigte Kopie und vom paraguayischen Konsulat beglaubigt - nicht älter als 12 Monate)
- Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil (Original oder durch entsprechende Behörden beglaubigte Kopie (Beglaubigung nicht älter als 5 Jahre) und vom paraguayischen Konsulat beglaubigt)
- Polizeiliches Führungszeugnis für Personen über 14 Jahre (von Bundeszentralregister überbeglaubigt und vom paraguayischen Konsulat legalisiert - darf nicht älter als 3 Monate sein)
Wenn das Führungszeugnis (Belegart N) im Ausland, zum Beispiel bei einer ausländischen Behörde, vorgelegt werden soll, wird oftmals verlangt, dass das Führungszeugnis mit einer Unterschrift sowie einer "überbeglaubigung" versehen wird. Dieses Verfahren muss zusätzlich formfrei beim Bundeszentralregister beantragt werden und kostet zusätzlich 13,- Euro. In einigen Ländern wird darüber hinaus neben der "überbeglaubigung" eine "Apostille" verlangt, die vom Bundesverwaltungsamt in Köln zusätzlich nach der "überbeglaubigung" auf dem Führungszeugnis angebracht wird. Es empfiehlt sich deshalb, dies gleich bei der Beantragung des Führungszeugnisses im Bürgerbüro zu sagen, damit der Antrag gesondert mit den entsprechenden Zusatzangaben an den Sachbereich "Internationale Rechtshilfe" beim Bundeszentralregister geschickt werden kann.
Weitere Informationen für Antrag stellende Personen, die im Inland wohnen hier,
für Antrag stellende Personen, die im Ausland wohnen hier.
Kontakt für weitere Fragen
Konnten Ihre Fragen nicht beantwortet werden, stehen wir Ihnen telefonisch unter +49 (0)228 99 410 - 4 0 zur Verfügung. Fragen zur Beantragung von Führungszeugnissen aus dem Ausland sowie zu überbeglaubigungen werden innerhalb unserer Servicezeiten von Montag bis Freitag 9 - 11 Uhr sowie Montag bis Donnerstag 13:30 - 15 Uhr unter +49 (0)228 99 410 - 56 68 beantwortet.
- Polizeiliches Führungszeugnis von der Interpol (wird in Paraguay erledigt)
- Auszug aus dem paraguayischen Strafregister für Personen über 14 Jahre (wird in Paraguay erledigt)
- Für Kinder und Jugendliche: Schul- und Studienzeugnisse oder Zertifikate (vom Bildungs-/Kultusministerium des Landes vom paraguayischen Konsulat beglaubigt)
- Genehmigung für Minderjährige, falls ein Erziehungsberechtigter Elternteil in Deutschland bleibt. Bei geschiedenen Eltern, die Genehmigung des in Deutschland verbleibenden, erziehungsberechtigten Elternteils
- Gesundheitszeugnis (wird in Paraguay erledigt)
- Polizeiliche Bestätigung über den derzeitigen Wohnort in Paraguay (wird in Paraguay erledigt)
- Nachweis der legalen Einreise (wird in Paraguay erledigt)
- Sechs Farbfotos 2,5 x 2,5 cm (wird in Paraguay erledigt)
- Ein Vermögen von 5.000 US$ (wird auf einem Geldinstitut in Paraguay deponiert) oder ein Nachweis für ein Arbeitsverhältnis auf dem Niveau eines Universitätsstudium oder eine Immobilie geeignet für eine Produktion oder Nachweis für die Gründung einer Gesellschaft
- Bankauskunft (wird für die Geldeinlage beim Geldinstitut benötigt) Es empfiehlt sich Auszüge des im Heimatland befindlichen Bank-Kontos mitzubringen.
- Nach Auskunft bei der Migracion könnte eventuell ein Rentennachweis an Stelle des Betrags von 5.000 US$ vorgelegt werden.
- Nachweis des geleisteten Versprechens der Einhaltung der Gesetze vor einem Notar (wird in Paraguay erledigt)
- Alle im Ausland ausgestellten Dokumente müssen vom Paraguayischen Konsulat beglaubigt und in Paraguay vom Aussenministerium legalisiert werden.
- Alle Dokumente müssen übersetzt sein (wird in Paraguay erledigt)
- Statt des Vermögensnachweises genügt für eine befristete Aufenhaltsgenehmigung folgendes:
Nachweis eines Dienstverhältnises in Paraguay oder Nachweis einer Berufsausbildung auf dem Niveau eins Technikers oder für Minderjährige, Schulzeugnisse und Nachweis für einen gesicherten Unterhalt.
-Führerschein: Für den Antrag ist die Antragsbestätigung für die Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.
Unser Komplettservice für Aufenthaltsgenehmigung, Cedula und Führerschein beträgt:
- Erwachsene: 800 Euro, ab 2 Personen 750 Euro pro Person
- Kinder bis 14 Jahre: 700 Euro
- Alle anfallenden Kosten sind im Preis mit inbegriffen.
- Der Betrag ist bei Auftragserteilung im Voraus zu bezahlen.
- Die Kosten für die Beantragung der Cedula sind nicht im Preis mit inbegriffen und werden erst später berechnet (100 Euro pro Cedula).
Für die Beantragung der Cedula sind folgende Dokumente nötig:
- Carnet der Aufenthaltsgenehmigung
- Zertifikat das die Authentizität der Aufenthaltsgenehmigung bestätigt
- Reisepaß oder Personalausweis (eine von der ausstellenden Behörde und vom paraguayischen Konsulat beglaubigte Farbkopie)
- Geburtsurkunde (Original oder durch entsprechende Behörden beglaubigte Kopie und vom paraguayischen Konsulat beglaubigt - nicht älter als 12 Monate)
- Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil (Original oder durch entsprechende Behörden beglaubigte Kopie (Beglaubigung nicht älter als 5 Jahre) und vom paraguayischen Konsulat beglaubigt)
- Polizeiliche Bestätigung über den derzeitigen Wohnort in Paraguay (wird in Paraguay erledigt)
- Polizeiliches Führungszeugnis für Personen über 18 Jahre (von Generalbundesanwalt überbeglaubigt und vom paraguayischen Konsulat beglaubigt - darf nicht älter als 3 Monate sein)
- Polizeiliches Führungszeugnis von der Interpol (wird in Paraguay erledigt)
- Auszug aus dem paraguayischen Strafregister für Personen über 14 Jahre (wird in Paraguay erledigt)
- Kopie des Carnet des Ausländerregisters (wird in Paraguay erledigt)
- Kosten für die Cedula:
Sollte nur die Beantragung der Cedula gewünscht werden, so beträgt der Preis für Kinder und Erwachsene 150 Euro wenn die erforderlichen Dokumente, die für die Aufenthaltsgenehmigung notwendig waren, noch vorhanden sind.
Was braucht man für die Erneuerung der Daueraufenthaltsgenehmigung?
- Seit 10. 11. 2006 ist eine Erneuerung nicht mehr notwendig. Die 10 jährige Aufenthaltsgenehmigung gilt nun für immer.
- Die Aufenthaltsgenehmigung braucht nur dann erneuert werden wenn sich irgendwelche Änderungen ergeben haben oder verloren wurde.
Reisepaß oder Personalausweis
- Paraguayischer Personalausweis (Cedula)
- Paraguayisches polizeiliches Führungszeugnis für Personen über 14 Jahre
- Auszug aus dem paraguayischen Strafregister für Personen über 14 Jahre
- Polizeiliche Bestätigung über den derzeitigen Wohnort in Paraguay
- Zwei Farbfotos 2,5 x 2,5 cm
- Kosten: 300 Euro