Paraguay gilt seit Jahren als eines der steuerfreundlichsten Länder in ganz Südamerika – und das nicht ohne Grund. Wer hier als Deutscher eine Immobilie kauft oder in Grundstücke investiert, profitiert von einem Steuersystem, das im internationalen Vergleich außergewöhnlich vorteilhaft ist. Doch was genau gilt für Ausländer, welche Steuern fallen wirklich an – und worauf müssen deutsche Käufer trotzdem achten?
Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen klaren Überblick über alle relevanten Steuerarten rund um den Immobilienkauf und -besitz in Paraguay.
Das territoriale Steuerprinzip: Paraguays größter Steuervorteil
Der entscheidende Vorteil des paraguayischen Steuersystems ist das territoriale Steuerprinzip: Paraguay besteuert grundsätzlich nur Einkommen, das innerhalb des Landes erwirtschaftet wird. Einkommen aus Deutschland, aus Mieteinnahmen in Europa oder aus ausländischen Kapitalanlagen bleibt in Paraguay vollständig steuerfrei – unabhängig davon, ob Sie Resident sind oder nicht.
Das bedeutet konkret: Ein Rentner, der in Paraguay lebt und seine deutsche Rente bezieht, zahlt auf diese Rente in Paraguay keine Steuern. Ein Investor, der in Paraguay ein Grundstück besitzt und gleichzeitig Dividenden aus Deutschland erhält, wird auf diese Dividenden in Paraguay nicht besteuert.
Steuern beim Immobilienkauf: Was einmalig anfällt
Beim Kauf einer Immobilie in Paraguay fallen folgende einmalige Steuern und Abgaben an:
Grunderwerbsteuer (Impuesto de Transferencia)
Beim Eigentumsübergang wird eine Transfersteuer von 3 % des offiziellen Kaufpreises fällig. Im Vergleich zur deutschen Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5–6,5 %) ist das deutlich günstiger. Die Steuer wird üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, wobei die genaue Aufteilung Verhandlungssache ist.
Notargebühren und Registrierungskosten
Zusätzlich zur Transfersteuer fallen Notargebühren (ca. 1–2 % des Kaufpreises) sowie Gebühren für die Grundbucheintragung (ca. 0,5 %) an. Diese sind keine Steuern im eigentlichen Sinne, aber fester Bestandteil der Kaufnebenkosten.
Gesamte Kaufnebenkosten: ca. 5–6 % des Kaufpreises.
Laufende Steuern als Immobilieneigentümer
Grundsteuer (Impuesto Inmobiliario)
Die jährlich anfallende Grundsteuer in Paraguay ist im internationalen Vergleich äußerst niedrig. Sie berechnet sich auf Basis des amtlichen Katasterwertes – und nicht des Marktwertes – der Immobilie. Der Katasterwert liegt in der Regel deutlich unter dem tatsächlichen Marktpreis.
Der Steuersatz beträgt in der Regel ca. 1 % des Katasterwertes pro Jahr. Für ein Grundstück mit einem Katasterwert von 50.000 USD bedeutet das eine jährliche Grundsteuer von etwa 500 USD – ein Bruchteil dessen, was in Deutschland zu zahlen wäre.
Keine Vermögenssteuer
Paraguay erhebt keine allgemeine Vermögenssteuer. Immobilienbesitz wird daher ausschließlich über die Grundsteuer belastet – nicht zusätzlich durch eine Steuer auf das Gesamtvermögen.
Steuern auf Mieteinnahmen
Wenn Sie Ihre paraguayische Immobilie vermieten, fallen Steuern auf die erzielten Mieteinnahmen an. Die Besteuerung hängt davon ab, ob Sie in Paraguay steuerlich ansässig (Resident) sind oder nicht:
- Für Residenten: Mieteinnahmen unterliegen der Einkommensteuer auf persönliche Einkünfte (Impuesto a la Renta Personal, IRP) – Steuersatz 10 % auf den Nettoertrag. Gewisse Freibeträge und abzugsfähige Kosten mindern die Bemessungsgrundlage.
- Für Nicht-Residenten: Mieteinnahmen aus Paraguay unterliegen der Quellensteuer für Nicht-Residenten (IRNR – Impuesto a la Renta de No Residentes) – ebenfalls 10 % auf den Bruttomietbetrag.
Die Steuer wird in beiden Fällen nur auf Einkommen erhoben, das in Paraguay erzielt wird – konsistent mit dem territorialen Prinzip.
Keine Erbschaft- und Schenkungssteuer
Ein weiterer erheblicher Vorteil für Immobilienbesitzer: Paraguay kennt weder eine Erbschafts- noch eine Schenkungssteuer. Das bedeutet, dass Immobilien in Paraguay steuerfrei vererbt oder verschenkt werden können – ohne dass Erben oder Beschenkte eine paraguayische Steuer zahlen müssen.
Das macht Paraguay besonders attraktiv für Familien, die langfristig Vermögenswerte aufbauen und später an die nächste Generation weitergeben möchten.
Was deutsche Käufer zur Wegzugsbesteuerung wissen müssen
Auch wenn Paraguay selbst kaum Steuern erhebt, sollten deutsche Käufer die steuerrechtliche Situation in Deutschland nicht außer Acht lassen:
- Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland: Solange Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz in Deutschland behalten, müssen Sie Ihr weltweites Einkommen in Deutschland versteuern – auch Mieteinnahmen aus Paraguay.
- Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG): Wer Deutschland als steuerlichen Wohnsitz aufgibt und dabei wesentliche Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften hält, kann einer Wegzugssteuer unterliegen. Immobilienbesitz in Paraguay selbst löst diese Steuer nicht aus.
- Kein Doppelbesteuerungsabkommen: Zwischen Deutschland und Paraguay besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen. In der Praxis spielt das für Immobilieneinkünfte jedoch häufig eine untergeordnete Rolle, da Paraguay nur territorialen Einkünften besteuert.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Lassen Sie sich vor dem Kauf von einem auf deutsches und paraguayisches Steuerrecht spezialisierten Berater beraten.
Steuerliche Vorteile im Überblick
| Steuerart | Paraguay | Deutschland (Vergleich) |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer | 3 % | 3,5–6,5 % |
| Grundsteuer (jährlich) | ~1 % des Katasterwertes | Deutlich höher (Hebesatz) |
| Einkommensteuer auf Mieteinnahmen | 10 % (territorial) | Bis zu 42 % |
| Erbschaftssteuer | Keine | Bis zu 50 % |
| Schenkungssteuer | Keine | Bis zu 50 % |
| Vermögenssteuer | Keine | Derzeit keine |
Fazit: Paraguay bietet echte und messbare Steuervorteile
Das paraguayische Steuersystem bietet deutschen Immobilienkäufern und Investoren echte, messbare Vorteile: niedrige Erwerbssteuern, geringe laufende Grundsteuer, keine Erbschaftssteuer und ein territoriales Prinzip, das ausländisches Einkommen vollständig freilässt.
Entscheidend ist jedoch, die steuerliche Situation in Deutschland parallel im Blick zu behalten – insbesondere bei einem dauerhaften Umzug. Mit der richtigen Beratung lässt sich der steuerliche Rahmen optimal gestalten.
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