Änderungen bei den Voraussetzungen für die Erneuerung von Fahrerlaubnissen
Mit der Entscheidung Nr. 189/2025 der Nationalen Verkehrs- und Straßenverkehrssicherheitsbehörde (ANTSV) vom 29. April wurden die Anforderungen für die Erneuerung von Fahrerlaubnissen, umgangssprachlich als Führerscheine bezeichnet, angepasst.
Die wichtigsten Neuregelungen lauten wie folgt:
1. Für Erneuerungsanträge ist die Vorlage einer Lebensbescheinigung mit Wohnsitznachweis nicht mehr erforderlich.
2. Der Grundkurs in Erster Hilfe muss nur einmalig absolviert werden. Antragsteller, die diesen bisher nicht abgeschlossen haben, müssen ihn zum Zeitpunkt der Erneuerung erstmalig belegen.
3. Personen, die innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Erneuerung gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, müssen die theoretische und praktische Prüfung sowie den Erste-Hilfe-Grundkurs wiederholen. Die ANTVS bezeichnet dies als "Mechanismus zur Umerziehung von Verkehrssündern".
Es wird klargestellt, dass für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis weiterhin alle genannten Voraussetzungen, einschließlich der Vorlage einer Lebensbescheinigung mit Wohnsitznachweis, gelten.